gemeinsam . mehr . erreichen .
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Medizinproduktbeauftragte

Medizinproduktbeauftragte

Gemäß § 6 Abs. 4 der „Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)“ sind Medizinproduktebeauftragte u.a. auch zuständig für die Medizinproduktsicherheit. Die Beauftragten der Trägerwerk Soziale Dienste wohnen plus... gGmbH sind unter folgender E-Mail erreichbar:

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