gemeinsam . mehr . erreichen .
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Ambulanter Pflegedienst 360° Pflege Arnstadt

Ambulanter Pflegedienst 360° Pflege Arnstadt
Kontakt
Ambulanter Pflegedienst 360° Pflege Arnstadt
Kohlenmarkt 13
99310 Arnstadt
 
Pflegedienstleitung:
Frau Juliane Fuchs
Tel.: 03628 66 04 00
Fax: 03628 66 08 00
 

Kontakt

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Kohlenmarkt 13
99310 Arnstadt
 
Pflegedienstleitung:
Frau Juliane Fuchs
Tel.: 03628 66 04 00
Fax: 03628 66 08 00
 

Ambulanter Pflegedienst 360° Pflege Arnstadt

Die ambulante Pflege und Betreuung wird von unterschiedlichen Leistungsträgern finanziert (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt). Im Auftrag der Pflegekassen prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Pflegebedarf. Die Leistungen der Pflegeversicherung können als Sachleistungen, in Form von Pflegegeld oder als Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden.

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die durch Angehörige oder Bekannte versorgt werden, erhalten dafür Pflegegeld von der Pflegekasse.

Sachleistungen

Ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger übernehmen die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen. Die monatliche Kassenabrechnung erfolgt direkt über den ambulanten Dienst.

Kombinationsleistungen

Nehmen Angehörige bzw. Bekannte des Pflegebedürftigen und der Pflegedienst die Versorgung gemeinsam wahr, ist auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen möglich. Die Abrechnung der Sachleistung erfolgt über den Pflegedienst. Den anteiligen Rest zahlt die Krankenkasse direkt an den Pflegebedürftigen.

Die folgenden Leistungen übernimmt die Pflegekasse

Grundpflege: Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Mobilität sowie Hilfestellung bei der Ernährung.

Hauswirtschaftliche Versorgung: Die Hauswirtschaft umfasst die Reinigung der Wohnung, die Essenzubereitung, den Einkauf und das Waschen der Wäsche.

Die folgenden Leistungen übernimmt die Krankenkasse

Behandlungspflege: Behandlungspflege erfolgt immer auf ärztliche Anordnung und wird von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt.

Wir bieten:

Pflegeberatung

Wie stelle ich einen Antrag bei der Pflegekasse?
Welche Pflegehilfsmittel kommen in Frage?

Wir unterstützen Sie in Fragen rund um die Pflege und beraten pflegende Angehörige gemäß § 37 SBG XI sowie Patienten mit erheblichem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf nach dem Pflegeversicherungsgesetz und dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45 a. Zusätzlich bieten wir stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI an.

Beratung und Betreuung

Der ambulante Dienst berät Sie zuhause, welche Art der Betreuung Ihnen zusteht.

Wir bieten Ihnen allgemeine Anleitung und Betreuung nach § 45, speziell für demenz- und psychisch erkrankten Menschen. Des Weiteren können Sie auch, je nach Vereinbarung, Betreuungsleistungen auf Privatzahlerbasis in Anspruch nehmen. Unser Personal wurde in speziellen Schulungen auf diese Aufgaben vorbereitet. Eine persönliche Fürsorge zur Erhaltung und Förderung der Alltagskompetenzen, sowie das Pflegen sozialer Kontakte wird in Einzel- und Gruppenbetreuungen ermöglicht. 

Zu unserem Team gehören:

  • eine Pflegedienstleitung, die Sie persönlich und individuell berät
  • qualifiziertes Pflegepersonal, dass Ihnen bei den alltäglichen Verrichtungen in der Pflege hilft
  • hauswirtschaftliche Verrichtungen, die Sie beim Kochen, Einkaufen und anderen hauswirtschaftlichen Dingen unterstützen
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