Haus am Wiesengrund

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Haus am Wiesengrund
Wohnstätte für chronisch mehrfach beeinträchtigte abhängigkeitskranke Menschen
Das „Haus am Wiesengrund“ arbeitet nach dem Prinzip der therapeutischen Gemeinschaft. Suchtkranke sollen in einem geschützten Lebensraum schrittweise in die Gemeinschaft eingegliedert werden.
Oberstes Ziel unserer Einrichtung ist es, den Bewohner/innen die Möglichkeit zur Erlangung einer gesunden, angemessenen Abstinenzfähigkeit und Suchteinsicht anzubieten. Damit soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die uneingeschränkte Teilhabe an der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Unser Leitbild: "So viel Freiheit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig"
Das bedeutet für uns :
- Wahrung der Würde und Selbstbestimmung des chronisch mehrfach beeinträchtigten Menschen
- Kennen- und Verstehen lernen der Persönlichkeit, der Biographie, der Interessen, Vorlieben und die Erfassung vorhandener Kompetenzen und Ressourcen
- Erhaltung und Rehabilitation von Selbstständigkeit im Alltag
- Förderung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens
- Gemeinsame Entwicklung von Zukunftsperspektiven
- Erschließung sozialer, außerhäuslicher Kontakte
- Ganzheitliche Betreuung und Beratung
- Schaffung von Lebensqualität
Wir bieten:
Wir bieten ein geschütztes Wohnen mit insgesamt 32 Wohnheimplätzen, mit internem Arbeits- und Beschäftigungsangebot. In 4 Wohngruppen leben jeweils 8 Bewohner zusammen.
Acht Zimmer im Erdgeschoß sind als Pflegezimmer ausgestattet. In dieser Wohngruppe leben Frauen und Männer mit einem erhöhten Hilfebedarf. In den 3 weiteren Wohngruppen überwiegt der Betreuungsbedarf.
Begleitende Erkrankungen können sein
- schwere körperliche Veränderungen (Polyneuropathie, hirnorganische Veränderungen, Schädigungen innerer Organe)
- Beeinträchtigungen des Denkvermögens (Verminderungen der Intelligenz, des logischen, planenden Denkens), sowie der Urteils- und Kritikfähigkeit, Gedächtnis- und Affektstörungen
- soziale Isolation
- Psychosen
- Psychiatrische Störungen im sozialen Bereich (chronisch pathologische Neigung zur Überschreitung von Grenzen und Gewalt)
Die Aufnahme der Bewohner:innen kann erfolgen durch
- Krankenhäuser
- Gesundheitsämter
- Landkreis
- Gesetzliche Betreuer:innen
Aufnahmebedingungen
- Nachweis über eine abgeschlossene, stationäre Entgiftungsbehandlung
- Bericht des Arztes
- Kostenzusicherung (vorab durch zuständiges Sozialamt)
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über gesetzlichen Betreuer oder Vorsorgevollmacht
Aufenthaltsdauer
- Richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung, Schädigung oder Behinderung
- Individuelle Regelung (in Absprache mit zuständigem Sozialamt)
- Prinzipiell wird beim ersten Hilfebedarfsgespräch eine Zielvereinbarung mit festgelegter Dauer getroffen
Kooperationspartner
- Kostenträger
- Gesundheitsamt
- Apotheken (Vertrag)
- Krankenhäuser, z. B. Kliniken Niederlausitz GmbH in Senftenberg und Lauchhammer
- Psychotherapeutische Kliniken, z. B. Teupitz, Lübben
- Allgemeinärztliche Versorgung (quartalsmäßige Hausbesuche sowie bei dringenden medizinischen Notwendigkeiten)
- Sämtliche Fachärzte / Zahnarzt
- Kontakte zwischen den Einrichtungen
- Ortsansässige Vereine
Kostenübernahme
Leistungs– und Kostenträger für unsere Einrichtung ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, vertreten durch die örtlichen Sozialämter der Landkreise oder kreisfreien Städte des gewöhnlichen Wohnsitzes der künftigen Bewohner:innen. Gewährt wird Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).